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A1-Bescheinigung bei Direkteinstellung in Deutschland

Die A1-Bescheinigung betrifft das anwendbare Sozialversicherungsrecht in grenzüberschreitenden Sachverhalten. Sie wird nicht allein deshalb benötigt, weil ein Bewerber über QUICK vermittelt wurde.

Personalvermittlung und A1

QUICK erbringt Personalvermittlung. Wird ein Bewerber unmittelbar von einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt und arbeitet er in Deutschland, richtet sich die Sozialversicherung nach dem konkreten Beschäftigungsverhältnis. Die polnische Staatsangehörigkeit oder die Vermittlung durch eine polnische Agentur begründet für sich genommen keine A1-Pflicht.

Wann kann A1 relevant sein?

Eine A1-Bescheinigung dient insbesondere als Nachweis, welchem Sozialversicherungssystem eine Person in einem grenzüberschreitenden Sachverhalt unterliegt, etwa bei bestimmten Entsendungen oder bei gewöhnlicher Tätigkeit in zwei oder mehr Staaten. Das ist ein anderes Modell als eine gewöhnliche Direkteinstellung durch einen ausländischen Arbeitgeber.

Was sollte vor Arbeitsbeginn geklärt werden?

Zu prüfen sind insbesondere der direkte Arbeitgeber, Vertragsart, Arbeitsort, Vergütung, Sozialversicherung, Unterkunft und erforderliche Unterlagen. Liegt ein echter grenzüberschreitender Sozialversicherungssachverhalt vor, sollte der Arbeitgeber oder die zuständige Stelle klären, ob eine A1-Bescheinigung erforderlich ist.

Diese Information ist allgemeiner Natur und ersetzt keine Einzelfallprüfung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts.